Häufige Fragen…
Kann man die Orangerie für private Feiern anmieten?
Ja, aber in erster Linie sind wir ein Theater. Es stehen nur wenige Tage im Jahr für Vermietungen zur Verfügung.
Wie lange im Voraus muss ich meinen Wunschtermin buchen?
Wir planen etwa 6 Monate voraus. Natürlich kann es immer wieder vorkommen, dass ein Termin kurzfristig wieder frei wird, weil ein anderer Interessent absagt.
Aber im Prinzip gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Wie viel kostet es, die Orangerie anzumieten und was ist im Mietpreis enthalten?
Wir vermieten entweder den Theatersaal plus Keller, oder nur den Keller.
Für Hochzeiten bietet sich an, im Theatersaal das Dinner zu servieren und anschließend im Keller zu feiern. Bei 100 Gästen können Sie mit Gesamtkosten von ca. 5.500 Euro netto rechnen; darin ist dann alles enthalten, außer den Speisen und der Tischdekoration (Tischwäsche, Geschirr, Besteck, Blumenschmuck, etc.), also: Lichteinrichtung und Saaldekoration, Auf- und Abbau, Getränke, Servicepersonal und Endreinigung. Eine reine Kelleranmietung liegt bei 1.500 Euro, je nach Getränke-konsum. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot, das Ihre speziellen Wünsche berücksichtigt!
Und wer liefert die Speisen?
Die Orangerie verfügt über keine eigene Küche, deshalb müssen Speisen und Geschirr selbst mitgebracht oder von einem Catering-Unternehmen angeliefert werden. Es besteht keine Bindung an einen bestimmten Caterer, aber auf Wunsch geben wir gerne Empfehlungen.
Für Gesellschaften welcher Größenordnung ist die Orangerie geeignet?
Aus baurechtlichen Gründen dürfen sich nicht mehr als 200 Personen auf dem Gelände aufhalten. Wenn – z.B. bei Hochzeiten – im Theatersaal gespeist wird, können wir maximal 120 Gäste unterbringen. Feiern im Keller sind mit 80-120 Gästen ausgelastet.
Kann man im Theatersaal auch Feiern mit Tanz und Musik durchführen?
Leider nein. Aus Gründen des Lärmschutzes und in Rücksichtnahme auf die An-wohner darf im Theatersaal nur leise Hintergrundmusik laufen. Besonders nach 22 h darf es nicht mehr laut sein. Nur im Keller ist Partymusik in gemäßigter Lautstärke gestattet.
Kann man im Garten eine Musikgruppe auftreten lassen?
Leider nein. Für das Außengelände gilt dasselbe wie für den Theatersaal:
nur leise Hintergrundmusik und ab 22 h gar keine Musik mehr.
Wie ist das weitere Vorgehen, wenn wir in der Orangerie feiern möchten?
Sicher möchten Sie als erstes wissen, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist und dann einen Besichtigungstermin vereinbaren. Unsere Kollegen Andreas Mangano und Weny Suparman (Tel. 0221 – 952 27 09) freuen sich auf Ihren Anruf! Wenn alles soweit klar ist, schließen wir einen Vertrag. Dieser gilt, sobald er von beiden Parteien – Ihnen und uns – unterschrieben ist. Sie können von diesem Mietvertrag nicht zurücktreten. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen wollen, werden wir uns bemühen, einen neuen Mieter zu finden. Wenn dies nicht gelingt, müssen Sie lediglich für die reine „Kaltmiete“ (ohne Saaleinrichtung etc.) aufkommen; diese beträgt 1.000 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Für welchen Zeitraum wird in der Regel der Mietvertrag geschlossen?
Für 24 Stunden, von 10 Uhr bis 10 Uhr am Folgetag. Wenn eine sehr aufwendige Einrichtung und Dekoration geplant ist, kann es notwendig werden, zusätzliche Auf- und Abbautage zu buchen. Diese berechnen wir mit 450 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) – ansonsten müssen Sie davon ausgehen, dass die Orangerie am Vortag und am Tag nach der Feier von einer anderen Gruppe angemietet ist.
Gibt es auf dem Orangerie-Gelände Parkplätze?
Leider nein. Für Anlieferungen können Fahrzeuge auf das Gelände fahren, aber es dürfen keine Autos auf unserem Gelände wie auch auf den Wegen im Volksgarten parken.
